Rund 4.000 Wohnungen der etwa 650.000 von gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) errichteten Mietwohnungen werden jährlich nach den Regeln der §§ 15b ff WGG in das Eigentum übertragen. Die WGG-Novelle 2019 hatte unter anderem zum Ziel, das Institut der nachträglichen Wohnungseigentumsbegründung auszuweiten und für die Mieter Erleichterungen bei der Begründung von Wohnungseigentum zu schaffen. Dieser Beitrag soll einerseits auf die Änderungen und die neuen Möglichkeiten der nachträglichen Wohnungseigentumsbegründung eingehen sowie andererseits auf die neuen Normen zur Spekulationsverhinderung. Das nicht unkomplexe Intertemporalrecht soll den „missing link“ zwischen vergangener und zukünftiger Rechtslage klären.

