Die Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes ist durch umfassende Überarbeitungen sowie Neuerungen des aufsichtsrechtlichen Rahmens gekennzeichnet. Rechtliche Graubereiche hinsichtlich Anteilstransaktionen wurden klargestellt, die Position des Revisionsverbandes gestärkt und die Bandbreite aufsichtsbehördlicher Instrumentarien durch den Regierungskommissär sowie die Möglichkeit der Übernahme von Anteilen durch das betreffende Bundesland ausgeweitet.

