Die WGG-Novelle 2019 widmet sich verschiedensten Aspekten des WGG. Ein Teilaspekt sind neue Bestimmungen zur Befristung von gemeinnützigen Nutzungsverhältnissen. Auch diese Regelungen folgen dem grundsätzlichen Ziel der Novelle, Wohnungen, die von gemeinnützigen Bauvereinigungen errichtet wurden, im gemeinnützigen Wohnungsbestand zu erhalten. Roland Weinrauch und Christian Zenz stellen die Rechtslage vor der WGG-Novelle 2019 der aktuellen Rechtslage gegenüber.

