Dieser Beitrag geht vom Motiv für die seinerzeitige Implementierung eines Teilwertvermutungssystems aus und erinnert an dessen Einzelbestandteile sowie deren Fundamente. Anknüpfend an das Verhältnis zwischen widerlegbarer Vermutung und Anscheinsbeweis widmet sich dieser Beitrag einer kritischen Auseinandersetzung mit einem jahrzehntelang praktizierten Konstrukt und den dahinter stehenden Erfahrungsregeln.

