Mit seiner Entscheidung zur Zulässigkeit des Lagezuschlags vom 20. 11. 2017, 5 Ob 74/17v, hat der OGH eine mittlerweile 24 Jahre währende Rechtspraxis regelrecht aus allen Angeln gehoben und die Beurteilung der Zulässigkeit des Lagezuschlags in ein Vakuum manövriert. Begründete Skepsis ist auch gegenüber den neuen Lagezuschlagsempfehlungen der MA 25 angebracht.
Abstract aus immo aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

