Viele Wohnungseigentümer sind rechtsschutzversichert, manche wären es gerne. Zur Absicherung der rechtlichen Interessen als Wohnungseigentümer ist es wichtig, dass der Rechtsschutzbaustein „Grundstückseigentum und Miete“ von einem bestehenden oder neu abzuschließenden Versicherungsvertrag umfasst ist, denn eine sogenannte Allgefahrendeckung ist dem österreichischen Versicherungsrecht fremd. Der Rechtsschutzversicherungsvertrag und die diesen Vertrag bestimmenden Rechtsschutzversicherungsbedingungen weisen einen allgemeinen Teil, also gemeinsame Bestimmungen auf, die für jeden Versicherungsvertrag gelten. Daneben gibt es einzelne Rechtsschutzbausteine, die den Versicherungsumfang näher konkretisieren. In Art 24 ARB ist der Grundstücks- und Mietrechtsschutz (GMRS) geregelt.

