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Kein Freibetrag für begünstigte Zwecke bei Einkünften aus beschränkter Steuerpflicht

Rechtsprechung SteuerrechtSteuerrechtAndreas Kampitschimmo-aktuell 2019, 15 - 16 Heft 1 v. 1.2.2019

Der Freibetrag gem § 23 Abs 1 KStG ist nur vom – nach Abzug der Sonderausgaben verbleibenden – unbeschränkt teilsteuerpflichtigen Einkommen in Abzug zu bringen. Keine Wirkung entfaltet er indessen für Einkünfte, die der beschränkten Steuerpflicht gem § 21 Abs 2 und 3 KStG unterliegen.

Ro 2016/15/0040

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