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Regelbedarfssätze 2026

Grundrechte und FamilieSteuerrechtiFamZ 2026, 6 Heft 1 v. 28.2.2026

Der Senat 43 des LGZ Wien hat im Dezember 2025 seine Berechnungen zum neuen Regelbedarf bekanntgegeben – unter Berücksichtigung der Empfehlung vom März 2022, 43 Nc 5/22w, die auf der Kinderkostenanalyse des Sozialministeriums 2021 basierte. Die neuen Regelbedarfssätze sind gültig von

Abstract aus Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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