Der Senat 43 des LGZ Wien hat im Dezember 2025 seine Berechnungen zum neuen Regelbedarf bekanntgegeben – unter Berücksichtigung der Empfehlung vom März 2022, 43 Nc 5/22w, die auf der Kinderkostenanalyse des Sozialministeriums 2021 basierte. Die neuen Regelbedarfssätze sind gültig von
Abstract aus Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

