Die Errichtung letztwilliger Verfügungen (Testamente) ist an strenge zwingende Formvorschriften gebunden. Werden diese Formerfordernisse vom Testator nicht eingehalten, ist die letztwillige Verfügung trotz sonstiger eindeutiger Anordnungen ungültig. Die strengen Formvorschriften verfolgen den Zweck, dem Erblasser die Bedeutung seiner Erklärung bewusst zu machen. Grundsätzlich werden letztwillige Verfügungen in private und öffentliche Formen (gerichtliche bzw notarielle Verfügung) eingeteilt; bei den privaten Formen werden wiederum eigenhändige von den fremdhändigen Verfügungen unterschieden. Mit diesem Beitrag wird die formrichtige Erstellung eigenhändiger letztwilliger Verfügungen dargestellt.

