Dieser Beitrag gibt einen Überblick darüber, wie GmbH-Anteile bei Vorhandensein gesellschaftsvertraglicher Aufgriffsrechte in Verlassenschaftsverfahren üblicherweise bewertet werden und welchen gesellschaftsrechtlichen und erbrechtlichen Schranken derartige Aufgriffsregelungen unterliegen. Dabei wird – anhand einer von den Autoren betreuten Causa – auch der Sonderfall besprochen, dass der Erblasser mit einem Aufgriffsrecht behaftete GmbH-Anteile vor seinem Tod verschenkt.

