Der Erblasser war Mieter einer Wohnung und hinterlässt keine eintrittsberechtigten Personen gem § 14 Abs 2 MRG. Das Verlassenschaftsgericht bestellte zur Vertretung der Verlassenschaft einen Verlassenschaftskurator mit allgemeinem Wirkungsbereich („Vertretung der Verlassenschaft in allen Angelegenheiten“). Der Kurator beabsichtigt die ehestmögliche Kündigung der Mietrechte, um die Verlassenschaft nicht mit weiteren Mietzinsforderungen des Vermieters zu belasten. Unter welchen Voraussetzungen kann das Mietrecht vom Kurator während des Verlassenschaftsverfahrens gekündigt werden?

