Eine Studie des Instituts für angewandte Rechts- und Kriminalsoziologie der Universität Innsbruck (IRKS) untersuchte die Einstellung der Bevölkerung sowie von Expert:innen zum Ehe- und Partnerschaftsrecht. Die zentrale Fragestellung lautete: Wo sehen jene, die in der Praxis mit Ehe- und Partnerschaftsfragen und deren rechtlicher Regulierung – bei Gericht, in Beratungsstellen, als Rechtsbeistände oder auch als Betroffene – zu tun haben, den dringendsten Reformbedarf? Braucht es aus Sicht der Fachleute eine Reform des Eherechts, eine stärkere Regulierung der nichtehelichen Lebensgemeinschaften und/oder eine neue Form zwischen Ehe und Lebensgemeinschaft, eine „Ehe light“? Und wie steht die Bevölkerung zu diesen rechtlichen Regelungen, die sie in ihrem Alltag so unmittelbar betreffen können?