Der VfGH hat in seinem Erkenntnis vom 9. 3. 2023, G 223/2022, nach einem Antrag des OGH § 178 Abs 1 Satz 2 und 3 ABGB idF BGBl I 2013/15 sowie die Wortfolgen „noch Großeltern oder Pflegeeltern“ und „oder betraut werden können“ in § 204 ABGB idF BGBl I 2013/15 als verfassungswidrig aufgehoben, und zwar mit Wirkung ab 1. 10. 2024. In diesem Beitrag sollen zunächst kurz die Bestimmungen vor und nach der Aufhebung (Pkt I.), danach die leitenden Gründe des VfGH für sein Erkenntnis (Pkt II.) und weiters jener Gesetzesentwurf dargestellt werden (Pkt III.), der als „Reparaturregelung“ vonseiten des BMJ geplant war, über den die Regierungsparteien aber leider keine politische Einigung erzielen konnten. Abschließend wird ausgeführt, wie sich die Rechtslage aufgrund der Aufhebung der einzelnen Teile der §§ 178 und 204 ABGB darstellt (Pkt IV.).