An den OGH wurde erstmals die Frage herangetragen, ob bei ungewollter Schwangerschaft aufgrund des Bruchs einer Verhütungsspirale eine Schadenersatzhaftung nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) greifen kann. In seinem Beschluss vom 25. 5. 2022, 8 Ob 69/21m, iFamZ 2022/137, 178, verneint der OGH einen entsprechenden Schadenersatzanspruch. Tatsächlich wäre eine differenzierende Lösung nahegelegen.