Die Unterbringungsgesetz- und IPR-Gesetz-Novelle 2021 (im Folgenden für die Zwecke dieses Beitrags: IPRG-Novelle 2021) modifiziert das autonome Internationale Erwachsenenschutzrecht erheblich, indem sie den sachlichen Anwendungsbereich des § 15 IPRG durch umsichtige Neuformulierung der Bestimmung vor allem auf die gesetzliche Erwachsenenvertretung und mit ihr vergleichbare Vertretungsmodelle ausländischer Rechtsordnungen erstreckt. Zugleich erfährt das in § 26 IPRG geregelte Internationale Adoptionsrecht eine Klarstellung, die Missverständnissen bezüglich des auf die Voraussetzungen der Adoption entscheidungsfähiger Minderjähriger anzuwendenden Rechts vorbeugt. Dieser Beitrag beschreibt das neue Kollisionsrecht der (sich derzeit noch im Stadium des Ministerialentwurfs befindlichen) > IPRG-Novelle 2021. Überdies wird ein Reformvorschlag erstattet, der die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare im Internationalen Adoptionsrecht beseitigen soll.