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Das Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz

KindschaftsrechtSteuerrechtKatharina Sagerer-ForiciFamZ 2021, 77 - 81 Heft 2 v. 30.4.2021

Am 16. 2. 2021 wurde das Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern (BVG Kinderrechte) zehn Jahre alt. Nach dessen Art 1 hat jedes Kind Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Zudem betont Art 1 leg cit die Vorrangigkeit des Kindeswohls bei allen Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen, die Kinder betreffen. Gerade jetzt, wo uns die COVID-19-Pandemie seit einem Jahr fest im Griff hat, gilt es, die Kinder in den Mittelpunkt zu rücken und ihre psychische sowie körperliche Gesundheit zu schützen. Kinderschutzeinrichtungen leisten in dieser Hinsicht unglaublich wertvolle Arbeit. Das mit 1. 1. 2021 in Kraft getretene Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz (HiNBG) brachte neue Bestimmungen, die sich auch auf die Kinderschutzarbeit auswirken. Dieser Aufsatz bietet einen Überblick über das HiNBG für die wichtige Arbeit der Kinderschutzeinrichtungen bzw für jene Institutionen und Personen, die Prozessbegleitung anbieten.

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