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Unterhaltsvorschuss und Familienbeihilfe: Werte für 2021

KindschaftsrechtSteuerrechtiFamZ 2021, 14 Heft 1 v. 28.2.2021

Aufgrund des § 744 Abs 1 und 5 ASVG idF Budgetbegleitgesetz 2021, BGBl I 2020/135, werden die Richtsätze nach § 293 Abs 1 ASVG ab 1. 1. 2021 mit dem Anpassungsfaktor 1,035 vervielfacht. Der Richtsatz für pensionsberechtigte Halbwaisen nach § 293 Abs 1 lit c sublit bb Fall 1 ASVG beträgt 653,91 €. Damit ändert sich auch die Höhe der nach § 6 UVG maßgebenden feststehenden Beträge (Erlass des BMJ vom 15. 12. 2020, 2020-0.734.544).

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