Mit 1. 7. 2018 ist die Novelle des Heimaufenthaltsgesetzes (HeimAufG) in Kraft getreten, mit der dessen Geltungsbereich auf Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger ausgedehnt wurde. Es ist daher die Frage einer möglichen Freiheitsbeschränkung durch pädagogische, pflegerische oder medizinische Maßnahmen, etwa durch Medikamente, nun auch in diesen Einrichtungen sehr sorgfältig zu beachten und zu prüfen.