Reformen sollten möglichst partizipativ – also unter Beteiligung jener, die das Gesetz betrifft – vorbereitet werden. Im Familienrecht kann dies – siehe das Beispiel des 2. Erwachsenenschutzgesetzes – zu ungewöhnlichen Legislativprozessen führen. Im folgenden Beitrag soll gezeigt werden, in welcher Form Jugendliche an der aktuell in Vorbereitung befindlichen Reform des Kindschaftsrechts mitwirken.