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Beteiligung von Jugendlichen an der Kindschaftsrechtsreform

KindschaftsrechtSteuerrechtUlrike ToyookaiFamZ 2020, 222 - 227 Heft 4 v. 30.8.2020

Reformen sollten möglichst partizipativ – also unter Beteiligung jener, die das Gesetz betrifft – vorbereitet werden. Im Familienrecht kann dies – siehe das Beispiel des 2. Erwachsenenschutzgesetzes – zu ungewöhnlichen Legislativprozessen führen. Im folgenden Beitrag soll gezeigt werden, in welcher Form Jugendliche an der aktuell in Vorbereitung befindlichen Reform des Kindschaftsrechts mitwirken.

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