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Neue Regelbedarfssätze

AktuellesSteuerrechtPeter BarthiFamZ 2020, 220 Heft 4 v. 30.8.2020

Der Senat 43 des LGZ Wien hat Ende Juli 2020 seine Berechnungen zum neuen Regelbedarf bekanntgegeben. Die neuen Regelbedarfssätze sind gültig von 1. 7. 2020 bis 30. 6. 2021; in dem Monat, in dem das Kind die neue (höhere) Altersstufe erreicht, ist bereits der für diese geltende Regelbedarfssatz heranzuziehen.

Abstract aus Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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