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Wirksamer Rechtsschutz durch die Bewohnervertretung für Kinder und Jugendliche

Interdisziplinärer AustauschSteuerrechtIrmtraud Sengschmied, Alexandra Niedermoser, Susanne JaquemariFamZ 2020, 184 - 191 Heft 3 v. 1.7.2020

Seit 1. 7. 2018 gilt in Österreich das Heimaufenthaltsgesetz (HeimAufG) auch für alle Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger. Mit dieser Novellierung wurde eine bis dahin bestehende Rechtsschutzlücke geschlossen und somit eine Grundlage für einen umfassenden Rechtsschutz für alle Kinder und Jugendlichen geschaffen – unabhängig davon, in welcher Art von Einrichtung sie leben. Diese Novellierung war erforderlich, weil verfassungsrechtliche Bedenken in Bezug auf den Gleichheitsgrundsatz (Art 7 B-VG) und auf die Wahrung eines effektiven Rechtsschutzes (Art 5 EMRK) bestanden. Des Weiteren lag eine Stellungnahme des Menschenrechtsbeirates vor, in der der Rechtsschutz in Einrichtungen zur Pflege und Erziehung Minderjähriger im Zusammenhang mit altersuntypischen Freiheitsbeschränkungen als unzureichend qualifiziert wurde. Nicht zuletzt wurde dadurch den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention, der UN-Kinderrechtskonvention und des BVG Kinderrechte entsprochen.

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