Spätestens mit Ablauf des 31. 8. 2020 stellt sich die Frage nach der Weitergewährung von Unterhaltsvorschüssen, die unter Anwendung von § 7 1. COVID-19-JuBG bewilligt wurden. Der Beitrag geht der Frage nach, wie mit Weitergewährungsanträgen umzugehen ist.
Abstract aus Interdisziplinäre Zeitschrift für Familienrecht bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.