§ 140 ABGB; ß§ 16 Abs 1 AußStrG; § 49 Abs 2 AUßStrG
Im Rahmen verfahrensgegenständlicher Sache widmet sich das erkennende Gericht der Frage, unter welchen Voraussetzungen nicht ausgeschüttete Gewinne aus einer GmbH in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen sind.