§ 140 ABGB; ß§ 57 AußStrG; ß§ 58 AußStrG; § 9 Abs 2 UVG
Der OGH stellt im Rahmen seiner Entscheidungsfindung eindeutig fest, dass Schmerzengeldbeträge samt deren Zinsen die Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht zu beeinträchtigen vermögen.
§ 140 ABGB; ß§ 57 AußStrG; ß§ 58 AußStrG; § 9 Abs 2 UVG
Der OGH stellt im Rahmen seiner Entscheidungsfindung eindeutig fest, dass Schmerzengeldbeträge samt deren Zinsen die Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht zu beeinträchtigen vermögen.