Der folgende Beitrag analysiert sechs ausgewählte Entscheidungen des OGH der letzten zwei Jahre. Behandelt werden ua Fragen der Auslegung der Stiftungserklärung, welche nach der Judikatur gleich Gesetzen zu erfolgen hat (normative Auslegung nach §§ 6 und 7 ABGB). Dennoch ist nach der Judikatur in bestimmten Fällen (insb bei Änderung der Stiftungserklärung nach § 33 Abs 2 Satz 2 PSG oder bei Beurteilung des Umfangs der Unwirksamkeit der Änderung von Stiftungserklärungen) auf den hypothetischen Stifterwillen oder (im Rahmen von Ermessensentscheidungen) sogar auf den tatsächlichen Stifterwillen abzustellen. Den Entscheidungen wird jeweils der Sachverhalt vorangestellt, dann die Entscheidung in ihren wesentlichen Leitsätzen wiedergegeben und anschließend analysiert.