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Das Informationsfreiheitsgesetz für Unternehmen im öffentlichen Eigentum

SteuerrechtAufsatzSusanne KalssGesRZ 2024, 340 - 351 Heft 6 v. 30.12.2024

Das Informationsfreiheitsgesetz wird am 1.9.2025 in Kraft treten und löst damit das Auskunftspflichtgesetz ab. Der lange Übergangszeitraum soll für die Vorbereitung der unmittelbaren Anwendung durch die Unternehmen im öffentlichen Eigentum genutzt werden. Sie müssen erstmals gegenüber jedermann auf Anfrage Auskunft über Unternehmensinformationen geben und die Informationen der Gesellschaft zugänglich machen.

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