Die Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers durch die Gesellschafter ist grundsätzlich frei möglich. Schranken der Abberufbarkeit können sich aus einem Sonderrecht auf Geschäftsführung, einer satzungsmäßigen Beschränkung der Abberufbarkeit auf wichtige Gründe oder den mitgliedschaftlichen Treuepflichten ergeben. Dieser Beitrag widmet sich mit der treuwidrigen Zustimmung zu einer Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers letztgenannter Einschränkung.