Kurz vor der Sommerpause wurde im Nationalrat das Genossenschaftsrechts-Änderungsgesetz 2024 (GenRÄG 2024) beschlossen und Ende Juli kundgemacht (BGBl I 2024/133). Infolgedessen treten mit kommendem Jahreswechsel diverse Änderungen im Genossenschaftsrecht in Kraft, von denen vor allem die Abschaffung der Genossenschaften mit unbeschränkter Haftung und Geschäftsanteilhaftung, die Möglichkeit der Umwandlung von Vereinen in Genossenschaften und die Flexibilisierung der Nachschusspflicht hervorstechen.