Firmenbucheintragungen betreffend GmbH- bzw FlexCo-Gesellschafter gehören mit einiger Wahrscheinlichkeit zu jener Kategorie, bei der es am meisten Fehleintragungen gibt. Der Grund ist naheliegend: Es handelt sich um einen der wenigen Fälle, bei denen der Abtretungsvertrag als Eintragungsgrundlage idR nicht gerichtlich geprüft wird. Dies schadet nicht nur dem Rechtsverkehr; auch die Unternehmen selbst sind davon betroffen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet nicht nur, wie dem entgegengewirkt werden kann, sondern er schlägt auch gesetzliche Änderungen verbunden mit der Möglichkeit eines gutgläubigen Anteilserwerbs vor.