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BMF: Vermögensidentität als Voraussetzung für einen Mehrfachzug iSd § 39

GesellschaftsrechtGeS aktuell 2003, 214 Heft 5 v. 1.5.2003

Zusammenfassung: Die Zulässigkeit eines Mehrfachzuges setzt voraus, dass eine Mehrfachübertragung desselben Vermögens vorgesehen ist.

Rechtsgrundlagen: § 39 UmgrStG; § 12 Abs 2 UmgrStG

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