Zusammenfassung: Die Zulässigkeit eines Mehrfachzuges setzt voraus, dass eine Mehrfachübertragung desselben Vermögens vorgesehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 39 UmgrStG; § 12 Abs 2 UmgrStG
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Zusammenfassung: Die Zulässigkeit eines Mehrfachzuges setzt voraus, dass eine Mehrfachübertragung desselben Vermögens vorgesehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 39 UmgrStG; § 12 Abs 2 UmgrStG
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