Zusammenfassung: Der Autor analysiert die Argumentationslinie des OLG, das prüfte, ein Postaufgabeschein eine hinreichende Bescheinigung des Zugangs des Rücktrittsschreibens eines GmbH-Geschäftsführers darstelle. Stellung genommen wurde dabei auch zur Überprüfungspflicht des Firmenbuchgerichts und zur Vorlagepflicht bezüglich des Übernahme- bzw Rückscheins.

