Zusammenfassung: Der Autor beschreibt den praktischen Stellenwert und die möglichen Funktionsbereiche einer stillen Gesellschaft und nimmt zur möglichen Einstufung als Haftkapital Stellung. Darauf aufbauend zeigt der Verfasser die Vorgaben des Eigenkapitalersatzrechts und nimmt zur Anwendbarkeit der §§ 187f HGB bzw des Sanierungsprivilegs iSd § 13 EKEG Stellung.

