Zusammenfassung: Der OGH erörtert, dass die Rückerstattung eines eigenkapitalersetzenden Darlehensbetrages an den Geschäftsführer der zahlungsunfähigen GmbH dessen Strafbarkeit wegen betrügerischer Krida begründet.
Rechtsgrundlagen: § 156 StGB; § 158 StGB; § 161 StGB

