§ 27 EStG; § 30 EStG; § 93 Abs 3 EStG
Der Autor kommentiert ein Erkenntnis des VwGH, in dem dieser erörtert, dass der Unterschiedsbetrag zwischen Emissionswert und Einlösungssumme einer Indexanleihe als Zinserlös zu qualifizieren ist, der der Kapitalertragssteuer unterliegt. Weiters führt er aus, dass die Ausbedingung eines verbindlichen Rückverkaufs ein Spekulationsgeschäft begründet.

