Zusammenfassung: Das BMF konkretisiert die steuerlichen Rahmenbedingungen für eine Realteilung nach Art V UmgrStG nach einem Vorbehaltszusammenschluss nach Art IV UmgrStG mit einem franktionierten Verzicht auf den Vorbehalt und Fortführung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Rechtsgrundlagen: § 27 UmgrStG; § 23 UmgrStG

