Zusammenfassung: Der Autor weist darauf hin, dass Unternehmer im Fall der Überschreitung einer Umsatzgrenze von 100.000 im Kalenderjahr 2002 zur Geltendmachung einer Ust-Voranmeldung verpflichtet sind.
Rechtsgrundlagen: VO, BGBl II 206/1998; § 1 Abs 1 Z 1 UStG

