Zusammenfassung: Das BMF nimmt zum Erfordernis einer rückwirkenden Korrektur des abzuspaltenden Vermögens bei Kapitaländerungen nach dem Spaltungsstichtag Stellung und erläutert, welche Auswirkungen diese Korrektur für den Anschaffungs- bzw Buchwert entfaltet.
Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 5 UmgrStG; § 36 Abs 2 Z 2 UmgrStG 1991; § 4 Abs 12 EStG 1988

