Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in einer vergleichenden Gegenüberstellung zum deutschen Pendant den Geltungsbereich des österreichischen Corporate governance Kodices und prüft, in welcher Weise die Vorgaben des CG-Kodices trotz fehlender Rechtsqualität Verbindlichkeit entfalten könnten. Dabei nimmt er auch zu allfälligen Haftungsfolgen Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 161 dAktG; § 285 Nr 16 dHGB; § 3 Abs 2 dAktG

