Zusammenfassung: Der Autor veranschaulicht, dass die Missachtung der Vorgaben des corporate governance Codes trotz fehlender Rechtsqualität der Bestimmungen in bestimmten Fällen Rechtsfolgen nach sich ziehen kann. Dabei zeigt er Parallelen zur zivilrechtlichen Prospekthaftung sowie Rechtsfolgen im Wettbewerbs- und gesellschaftsrecht auf und nimmt zur Begründung einer zumindest mittelbaren Verbindlichkeit des corporate governance Codes durch Einstufung als Handelsbrauch Stellung.

