Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Maßgeblichkeit der Verlustvortragsgrenze bei Einbringungen unter rückwirkender Zurückbehaltung eines Betriebsgrundstücks Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 5 Z 3 UmgrStG 1991; § 2 Abs 2b Z 3 EStG 1988
Zusammenfassung: Das BMF nimmt zur Maßgeblichkeit der Verlustvortragsgrenze bei Einbringungen unter rückwirkender Zurückbehaltung eines Betriebsgrundstücks Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 5 Z 3 UmgrStG 1991; § 2 Abs 2b Z 3 EStG 1988
