§ 7 Abs 1 PSG; § 9 Abs 2 Z 7 PSG; § 10 PSG; § 13 Abs 3 Z 3 PSG; § 33 Abs 3 PSG
Der OGH erörtert, dass ein fehlender Datumsvermerk auf die Rechtswirksamkeit einer Stiftungszusatzurkunde keinen Einfluss hat. Das Recht zur Konzeption einer Zusatzurkunde setze aber einen entsprechenden Vorbehalt in der Stiftungsurkunde voraus.

