Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2023 (AbgÄG 2023)1 wurden im Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) steuerliche Begleitregelungen zum EU-Umgründungsgesetz (EU-UmgrG) umgesetzt und die Besteuerung von Anteilsinhabern bei Verschmelzungen und Spaltungen erweitert. Zudem wurde das UmgrStG teilweise modernisiert und an die Bedürfnisse der Umgründungspraxis angepasst.

