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Zum Entwurf einer Flexiblen Kapitalgesellschaft – wirtschaftliche Parameter, Individual- und Minderheitenrechte

AufsätzeUniv. Ass. (post doc) Dr. Manuel SteinerGES 2023, 216 Heft 5 v. 31.8.2023

Mittlerweile liegt der Begutachtungsentwurf zur Flexiblen Kapitalgesellschaft vor. Nach den Erläuterungen soll diese, die Wünsche der „innovativen Wirtschaft“ aufgreifende Rechtsform, Startups und Gründerinnen11Der Entwurf zum FlexKapGG enthält erstmals im Gesellschaftsrecht eine Regelung zur sprachlichen Gleichbehandlung. Nach § 27 FlexKapGG gelten die im Gesetz angeführten auf natürliche Personen Bezug nehmenden Bezeichnungen in weiblicher Form für alle Geschlechter in gleicher Weise. Vor diesem Hintergrund wird auch diesem Beitrag die weibliche Form zugrunde gelegt. Paragraphen ohne Bezeichnung beziehen sich auf den vorliegenden Entwurf zum GesRÄG 2023. in der Frühphase ihrer unternehmerischen Tätigkeit eine besonders wettbewerbsfähige Option bieten. Weiterführende Informationen über den wirtschaftlichen Bedarf oder Hintergrund einer neuen Rechtsform sucht man in den Materialien indes vergebens. Der Begutachtungsentwurf liefert viele Fragen. Von Interesse sind hier vor allem Individual- und Minderheitenrechte von Unternehmenswertbeteiligten und das Thema, ob das GesAusG auf diese anwendbar ist. Daher liegt es auf der offenen Hand, sich damit auseinanderzusetzen.

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