Mittlerweile liegt der Begutachtungsentwurf zur Flexiblen Kapitalgesellschaft vor. Nach den Erläuterungen soll diese, die Wünsche der „innovativen Wirtschaft“ aufgreifende Rechtsform, Startups und Gründerinnen1 in der Frühphase ihrer unternehmerischen Tätigkeit eine besonders wettbewerbsfähige Option bieten. Weiterführende Informationen über den wirtschaftlichen Bedarf oder Hintergrund einer neuen Rechtsform sucht man in den Materialien indes vergebens. Der Begutachtungsentwurf liefert viele Fragen. Von Interesse sind hier vor allem Individual- und Minderheitenrechte von Unternehmenswertbeteiligten und das Thema, ob das GesAusG auf diese anwendbar ist. Daher liegt es auf der offenen Hand, sich damit auseinanderzusetzen.

