Deskriptoren: Stiftungsvorstand; Haftung; Verjährung.
Normen: § 29 PSG, § 1489 ABGB
Die Verjährung der Haftung für Mitglieder des Stiftungsvorstands richtet sich nach den allgemeinen Regeln.Deskriptoren: Stiftungsvorstand; Haftung; Verjährung.
Normen: § 29 PSG, § 1489 ABGB
Die Verjährung der Haftung für Mitglieder des Stiftungsvorstands richtet sich nach den allgemeinen Regeln.