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Verjährungsfrist für Haftung des Stiftungsvorstands

JudikaturGES 2023, 39 Heft 1 v. 20.3.2023

Deskriptoren: Stiftungsvorstand; Haftung; Verjährung.

Normen: § 29 PSG, § 1489 ABGB

Die Verjährung der Haftung für Mitglieder des Stiftungsvorstands richtet sich nach den allgemeinen Regeln.

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