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Änderung von Kriterien zur Differenzierung von kleinen und großen Vereinsfesten

BMF-KundmachungenSteuerrechtFJ 2016, 91 - 92 Heft 1 v. 19.3.2016

Normen: BarUV 2015, BGBl II Nr 247/2015; § 45a BAO; § 3 Abs 2 Z 3 BarUV 2015, BGBl II Nr 247/2015

Schlagwörter:

Barumsatzverordnung 2015; Vereinsrichtlinien 2001; kleines Vereinsfest; Darbietung von Unterhaltungseinlagen; Verpflegung; Organisation; Künstlergruppen; Musikgruppen; Hendlbrater; Verpflegung durch einen Wirt oder einen Caterer

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