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Steuerfreiheit für Weltpostverein-Pensionen

BMF-KundmachungenSteuerrecht; VölkerrechtFJ 2016, 91 Heft 1 v. 19.3.2016

Normen: Art V Abschnitt 18 lit b Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen, BGBl 1957/126; Art VI Abschnitt 19 lit b Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen, BGBl 1950/248

Schlagwörter:

Einkommensteuer; Steuerbefreiung; UN-Bedienstete; ehemalige UN-Angestellte; Wohnsitzverlegung nach Österreich; Ruhegehälter; Spezialorganisationen der Vereinten Nationen; völkerrechtliche Privilegien; natürliche Personen; Weltpostverein; Pension; Wohnsitzaufgabe; UN-Joint Staff Pension Fund; WPF-Vorsorgesystem; UPU Provident Scheme; Pensionen internationaler Organisationen; Steuerfreistellung; Privilegienabkommen; Progressionsvorbehalt; UN-Pensionen; United Nations; Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen

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