Normen: Art V Abschnitt 18 lit b Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen, BGBl 1957/126; Art VI Abschnitt 19 lit b Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen, BGBl 1950/248
Schlagwörter:
Einkommensteuer; Steuerbefreiung; UN-Bedienstete; ehemalige UN-Angestellte; Wohnsitzverlegung nach Österreich; Ruhegehälter; Spezialorganisationen der Vereinten Nationen; völkerrechtliche Privilegien; natürliche Personen; Weltpostverein; Pension; Wohnsitzaufgabe; UN-Joint Staff Pension Fund; WPF-Vorsorgesystem; UPU Provident Scheme; Pensionen internationaler Organisationen; Steuerfreistellung; Privilegienabkommen; Progressionsvorbehalt; UN-Pensionen; United Nations; Privilegien und Immunitäten der Vereinten Nationen