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Zur Hauptfeststellung zum 1. 1. 2014 mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2015 für das LuF-Vermögen

SteuerrechtAufsatzDr. Christian UrbanFJ 2014, 73 - 77 Heft 2 v. 1.6.2014

Normen: BewG; § 1 Abs 1 BoSchätzG; § 11 BoSchätzG

Schlagwörter:

Bewertung; landwirtschaftliches; forstwirtschaftliches; Vermögen; Einheitswerte; Land- und Forstwirtschaft; Betriebsgrundstücke; regionalwirtschaftliche; betriebliche; Verhältnisse; Berechnung; Hauptvergleichsbetrieb; Bodenklimazahl; Betriebsgröße; Tierhaltung; Einheitswertbescheid; Weinbau; gärtnerisches; Bienenzucht; Fischzucht; Fischereirecht; Obstbau; Feldgemüsebau; Einheitswerterklärung;

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