Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung FLD Wien, NÖ, Bgld, Senates II, 21.04.1999, RV/3x-15/09/99. Die FLD geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Mischnutzung, Betriebsausgaben, Werbungskosten, ertragsteuerlich weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten, Nichtabzugsfähige Lebenserhaltungskosten) ein.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs. 4 EStG 1988; § 16 Abs. 1 EStG 1988; § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988