Zusammenfassung: Der Beitrag bespricht kurz die Entscheidung VwGH, 22. 3. 2000, 96/13/0175. Das Gericht geht dabei auf verschiedene rechtliche Probleme (Einlagenrückzahlung, Gewinnausschüttung, Kapitalerträge, Minderung des Beteiligungsansatzes, Kapitalrückzahlung, Einlagenrückzahlung, Beschwerdefall, Einlagenzufuhr) ein.
Rechtsgrundlagen: § 8 KStG; § 10 KStg 1988; § 229 Abs 2 HGB