Zusammenfassung: Die Autoren schreiben über die Organisation der Rechtsmittelbehörde, Berufung und Abberufung der/des Senatsvorsitzenden, über den Aufgabenbereich und die Kompetenzen der/des Senatsvorsitzenden in dem Verfahren und über die Zuständigkeiten des Senatsvorsitzenden als Einzelorgan.
Rechtsgrundlagen: § 260 Abs. 2 BAO; § 285 Abs. 3 BAO